Regulierung / Gesetzgebung
"Risikobegrenzungsgesetz" in Kraft
18. August 2008: Sowohl das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) sowie das damit politisch eng verknüpfte Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wurden heute in der Nummer #36 des Bundesgesetzblattes verkündet und treten damit ab sofort in Kraft.
In seiner endgültigen Fassung enthält das Gesetz neue Regelungen zum acting in concert, durch welche sich die Lage gegenüber dem bisher geltenden Recht verschärft. Allerdings konnten im Vergleich zum Regierungsentwurf deutliche Verbesserungen für institutionelle Investoren erreicht werden; dafür hatte sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses auch egip eingesetzt (siehe unten).
Inhaber wesentlicher Beteiligungen (10 Prozent der Stimmrechte oder mehr) müssen sich auf erhebliche neue Offenlegungspflichten einstellen. Ab dem 31. Mai 2009 sind sie verpflichtet, umfassende Auskunft u. a. über ihre Ziele und die Herkunft ihrer Mittel zu geben, sowie sich zu den weiteren strategischen Absichten zu äußern.
Für weitere Einzelheiten zum Verlauf des Gesetzgebungsprozesses und zu den Inhalten des verabschiedeten Gesetzes wenden Sie sich bitte direkt an egip.
Wird das novellierte deutsche Außenwirtschaftsgesetz zum Problem für internationale Investoren?
05. August 2008: Noch immer berät die Regierungskoalition über den Entwurf eines 13. Änderungsgesetzes zum Außenwirtschaftsgesetz. Ziel dieser Novelle ist es, den Anteilserwerb von 25 Prozent oder mehr an deutschen Unternehmen durch EU-externe Investoren künftig auch in anderen Sektoren als dem Rüstungs- und Kryptographiebereich staatlich untersagen zu können. Implizit richtet sich die Neuregelung gegen mögliche Investitionen seitens bestimmter Staatsfonds; nach dem Wortlaut des aktuellen Referentenentwurfs kann das Gesetz aber auch für alle anderen internationalen Investoren zu einem Problem werden. Umstritten ist vor allem, wie ein solches staatliches Veto-Recht einerseits mit geltendem europäischem Recht vereinbar sein kann sowie die Frage, wer genau, und nach welchem Verfahren bzw. Kriterien künftig entsprechende Untersagungen vornehmen darf. Aktuell wird bereits der dritte Entwurf seit November 2007 diskutiert.
Am Donnerstag, dem 07. August 2008 sind ausgewählte Verbändevertreter zu einer nicht öffentlichen Anhörung in das Bundeswirtschaftsministerium eingeladen, um dort zum jüngsten Entwurf Stellung zu nehmen, bevor dieser im Herbst 2008 als Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht werden soll. Gestützt auf ein ausführliches Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich der BDI bereits sehr kritisch geäußert.
Weitere Einzelheiten zum voraussichtlichen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses und zu den derzeit geplanten Inhalten der Neuregelung können Sie auf Anfrage direkt bei egip erfahren.
"Abgestimmtes Verhalten": Egip koordiniert Lobbying-Bemühungen führender europäischer Pensions- und Anlagefonds
März 2008: Der Deutsche Bundestag berät derzeit einen Regierungsentwurf für ein "Risikobegrenzungsgesetz" (Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken, BT-Drs. 16/7438), durch das die Regelung zum "abgestimmten Verhalten" (acting in concert) in dreifacher Hinsicht verschärft würde:
1. Künftig würde schon ein Parallelkauf von Aktien für ein „abgestimmtes Verhalten“ ausreichen, auch wenn die Aktionäre beim Aktienerwerb keine gleichlautenden Interessen verfolgen.
2. „Abgestimmtes Verhalten“ könnte nun auch in isolierten Einzelfällen vorliegen. Entscheidend sollen künftig die möglichen Wirkungen des abgestimmten Verhaltens sein – ohne dass diese Wirkungen genau zu definieren sind. Damit könnte schon eine einzelne Mitteilung ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen.
3. „Abgestimmtes Verhalten“ kann auch schon ausserhalb der Hauptversammlungen stattfinden (im Gegensatz zur geltenden BGH-Rechtsprechung).
Ein egip-Positionspapier dazu vereint die Ansichten führender langfristig orientierter institutioneller Investoren wie Hermes, Fidelity, ABP und PGGM zu diesem Thema.
